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Polestar 2

Polestar Driving Experience

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten bei Teilnahme an der Polestar Driving Experience und Nutzung der zugehörigen Dienste ("Veranstaltung").

2. Veranstalter, Vertragspartner und Verkäufer

Als Vertragspartner des Käufers eines Tickets für die Veranstaltung ("Teilnehmer") fungiert Polestar Performance AB, Assar Gabrielssons Väg 9, SE-405 31 Göteborg, Schweden ("Polestar"). Polestar hat eine Agentur ("Agentur") mit der Organisation der Veranstaltung beauftragt. Tickets für die Veranstaltung werden über den Polestar Additionals Shop auf additionals.polestar.com angeboten und verkauft, der von Prominate AB, Prominate Inc. oder einem von dessen verbundenen Unternehmen (nachfolgend auch als "Prominate" bezeichnet) betrieben wird.

3. Vertragsabschluss

3.1. Im Polestar Additionals Shop kann der Teilnehmer das gewünschte Datum der Veranstaltung auswählen und dieses online buchen. Durch Bezahlung der Bestellung im Polestar Additionals Shop akzeptiert der Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unterbreitet ein verbindliches Angebot. Anschließend erhält der Teilnehmer von Prominate eine Bestellbestätigung per E-Mail, durch die der Vertrag ("Vertrag") zustande kommt. Darüber hinaus schickt Polestar dem Teilnehmer eine separate [Einladung zur Teilnahme] per E-Mail, über die der Teilnehmer Polestar weitere Informationen übermitteln muss, z. B. zum Führerschein. Wenn der Teilnehmer Polestar die (vollständigen) Informationen nicht innerhalb der angegebenen Frist übermittelt oder Polestar aufgrund der übermittelten Informationen den Teilnehmer als nicht für die Teilnahme an der Veranstaltung geeignet einstuft (siehe Abschnitt 6), ist Polestar berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein ggf. vom Teilnehmer im Voraus bezahlter Preis (gemäß der Definition weiter unten) wird dem Teilnehmer innerhalb von ca. 14 Tagen erstattet (siehe Abschnitt 9.5). Daher unterliegt der Vertragsabschluss gemäß Abschnitt 3.1, Satz 4 in diesen Dokument der Bedingung, dass die von Polestar angeforderten Informationen vollständig und korrekt sind und dass keine Gründe für den Ausschluss des Teilnehmers vorliegen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen im Rahmen des Bestellprozesses zum Download bereit und werden dem Teilnehmer mit der Einladungsmail auch in Textform (per E-Mail) zugeschickt. Der Vertragsabschluss kann nur in englischer Sprache erfolgen.

3.2. Dritte (z. B. die Agentur, Hotels oder Transportunternehmen) sind von Polestar nicht ermächtigt, Vereinbarungen zu schließen, Informationen bereitzustellen oder Zusagen zu machen, die den Vertragsinhalt ändern oder über die vereinbarten, von Polestar angebotenen Dienste (siehe unten) hinausgehen.

4. Zahlungsbedingungen

Da der Kauf über den Polestar Additionals Shop erfolgt, gelten die jeweiligen Zahlungsbedingungen gemäß den Geschäftsbedingungen von Prominate (Abschnitt 3.2) für den Kauf eines Tickets für die Veranstaltung und die Entrichtung der Teilnahmegebühr ("Preis"). Die jeweiligen Geschäftsbedingungen finden Sie hier: https://additionals.polestar.com/terms-conditions/.

5. Dienste

5.1. Die vertraglich vereinbarten Dienste im Rahmen der Veranstaltung ("Vereinbarte Dienste") gehen aus der Beschreibung im Polestar Additionals Shop hervor. Sofern nicht etwas Anderslautendes vereinbart wird, ist die Fahrt zur und von der Veranstaltung nicht in den vereinbarten Diensten enthalten.

5.2. Polestar ist jederzeit vor Vertragsabschluss berechtigt, die vereinbarten Dienste nach eigenem Ermessen zu ändern. Nach Vertragsabschluss ist Polestar berechtigt, die vereinbarten Dienste zu ändern oder von diesen abzuweichen, wenn solche Änderungen (i) erforderlich sind, (ii) nicht auf Handlungen von Polestar zurückgehen sowie (iii) von geringfügiger Bedeutung sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Garantieansprüche bleiben hiervon unberührt, insbesondere wenn die Änderungen der vereinbarten Dienste die Folge von Defekten sind. Wenn die vereinbarten Dienste geändert werden müssen oder von diesen abgewichen werden muss, informiert Polestar den Teilnehmer entsprechend.

5.3. Bei schwerwiegenden Änderungen vereinbarter Dienste, die von wesentlicher Natur sind, oder Abweichungen von speziellen Anforderungen des Teilnehmers, die zum Vertragsgegenstand gehören, ist der Teilnehmer berechtigt, innerhalb einer angemessenen, von Polestar gesetzten Frist ab der Mitteilung einer solchen Änderung oder Abweichung (i) diese zu akzeptieren, (ii) ohne Zusatzkosten vom Veranstaltungsvertrag zurückzutreten oder (iii) die Teilnahme an einer Ersatzveranstaltung zu verlangen, sofern Polestar eine solche Reise anbietet. Der Teilnehmer kann die Mitteilung von Polestar beantworten, ist hierzu aber nicht verpflichtet. Wenn eine Antwort erfolgt, kann der Teilnehmer die Änderung akzeptieren, die Teilnahme an einer Ersatzveranstaltung verlangen oder kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Wenn Polestar innerhalb der gesetzten Frist keine Antwort erhält, gilt die mitgeteilte Änderung der vereinbarten Dienste als akzeptiert.

5.4. Für den Fall, dass dies aufgrund der Witterungsverhältnisse, von den zuständigen Sicherheitsbehörden aus Sicherheits- oder anderen wesentlichen Gründen erteilter Anordnungen oder von Umständen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren, erforderlich ist, behält sich Polestar das Recht vor, das Programm der Driving Experience an die jeweiligen Umstände anzupassen (z. B. durch Änderung der Fahrzeugmodelle, Reifen oder benutzten Streckenabschnitte), um die Sicherheit der Teilnehmer zu gewährleisten. Sofern solche Änderungen keine wesentliche Änderung der gebuchten Veranstaltung darstellen, wirken sie sich nicht auf die vereinbarte Teilnahmegebühr aus.

6. Rechte und Pflichten der Teilnehmer

6.1. Zur Teilnahme am Event sind nur Personen berechtigt, die mindestens 21 Jahre alt, im Besitz einer im Land der Veranstaltung gültigen Fahrerlaubnis (dies gilt u. a. für EU-Führerscheine) und nicht mit einem behördlichen Fahrverbot belegt sind. Von den Teilnehmern ist bei den zuständigen Behörden zu erfragen, ob die jeweilige Fahrerlaubnis im betreffenden Land gültig ist. Die Fahrerlaubnis ist am Veranstaltungsort der Driving Experience vorzulegen.

6.2. Während des Programms der Driving Experience ist der Konsum von Drogen und Alkohol (0,0 Promille) ebenso wie jedweder sonstiger Substanzen oder Medikamente streng verboten, die die Fahrtüchtigkeit des Teilnehmers beeinträchtigen könnten. Bei Verstößen gegen diese Regel ist Polestar berechtigt, den Teilnehmer nach eigenem Ermessen von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Der Preis wird in solchen Fällen nicht erstattet.

6.3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich während des Programms der Driving Experience diszipliniert zu verhalten und jederzeit die Anweisungen des Einweisungspersonals zu befolgen. Zur Verfügung gestellt werden Polestar Fahrzeuge. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug besteht nicht.

6.4. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, alle behördlich vorgeschriebenen Reisedokumente zu beschaffen und mit sich zu führen, ggf. erforderliche Impfungen vornehmen zu lassen und die Vorschriften zu Zöllen und Währungsumtausch zu befolgen. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, sich vor der Anreise zur Veranstaltung detailliert über die geltenden Covid-19-Maßnahmen/Anforderungen zu informieren. Sollte die Nichteinhaltung solcher Vorschriften dem Teilnehmer Nachteile verursachen, sind sie von diesem zu tragen.

6.5. Die offizielle Sprache bei der Veranstaltung ist Englisch, und insbesondere bei der Einweisung im Rahmen des Programms zur Driving Experience wird ausschließlich Englisch gesprochen.

7. Versicherung und Selbstbeteiligung

7.1. Im Preis enthalten sind eine allgemeine Haftpflichtversicherung für während des Programms zur Driving Experience auftretende Verletzungen und eine Vollkaskoversicherung für die Polestar Fahrzeuge. Auf Anfrage stellt Polestar dem Teilnehmer die Versicherungsbedingungen zur Verfügung.

7.2. Bei vom Teilnehmer verursachten Schäden an Fahrzeugen, die Polestar zur Verfügung stellt, ist vom Teilnehmer eine Entschädigung von max. 1.250,00 zu zahlen.

7.3. Wenn die Versicherungsgesellschaft aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Teilnehmers nicht haftbar ist oder der Teilnehmer Schäden verschuldet, die nicht von der Vollkaskoversicherung abgedeckt sind, haftet der Teilnehmer für alle von ihm verursachten Schäden.

7.4. Dem Teilnehmer wird empfohlen, für zusätzlichen Versicherungsschutz zu sorgen (Reiserücktrittsversicherung, Kranken-, Unfall- und persönliche Haftpflichtversicherung sowie Rückholversicherung für den Fall von Unfall oder Krankheit).

8. Kündigungsrecht des Teilnehmers, Stornogebühren  

8.1. Der Teilnehmer ist berechtigt, den vor Beginn der Veranstaltung jederzeit zu kündigen. Maßgeblich hierfür ist das Datum des Eingangs der Kündigung. Teilnehmer müssen ihre Kündigung schriftlich übermitteln.

8.2. Wenn der Teilnehmer den Vertrag kündigt oder nicht bei der Veranstaltung erscheint, ist Polestar zur Fakturierung der folgenden Stornogebühren berechtigt: a) bis zu 90 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 20 % des Preises, b) 89 bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 50 % des Preises, c) 29 bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 80 % des Preises, d) 13 oder weniger Tage vor Beginn der Veranstaltung: 90 % des Preises.

8.3. Der Teilnehmer ist berechtigt nachzuweisen, dass die Kündigung oder das Nichterscheinen bei der Veranstaltung gar keine oder deutlich niedrigere Kosten als die von Polestar in Rechnung gestellten verursacht hat.

8.4. Bis zum Beginn der Veranstaltung kann der Teilnehmer darum ersuchen, seine vertraglichen Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen. Polestar kann dem Ersatz des Teilnehmers durch einen Dritten widersprechen, wenn der Dritte die Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht erfüllt oder seine Teilnahme aufgrund von Gesetzen, Vorschriften oder behördlichen Anordnungen untersagt ist. Für den Preis und die Zusatzkosten, die durch die Teilnahme des Dritten entstehen, sind Teilnehmer und Dritter gesamtschuldnerisch haftbar.

8.5. Das gesetzliche Widerspruchsrecht des Teilnehmers gilt nicht, weil die von Polestar im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts geschuldeten vereinbarten Dienste neben dem Programm zur Driving Experience eine Übernachtung enthält und daher als Pauschalreise gilt. Außerdem bezieht sich der mit Polestar geschlossene Fernabsatzvertrag zum Zeitpunkt der Registrierung auf ein festes Datum.

9. Kündigungsrecht von Polestar und höhere Gewalt

9.1. Polestar ist berechtigt, den Vertrag bis zu 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu kündigen, wenn die zu den vereinbarten Diensten angegebene Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird.

9.2. Polestar ist vor Beginn der Veranstaltung zur Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn Polestar durch unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände an der Vertragserfüllung gehindert wird. In diesem Fall muss Polestar eine entsprechende Kündigung aussprechen, sobald die einer solchen Kündigung zugrunde liegenden Umstände bekannt geworden sind.

9.3. Außerdem behält sich Polestar das Recht vor, Veranstaltungen aufgrund der herrschenden Witterungsbedingungen (z. B. Wintertraining bei fehlendem Eis) zu stornieren.

9.4. In allen vorstehend in Abschnitt 9 genannten Fällen erstattet Polestar dem Teilnehmer den im Voraus entrichteten Preis innerhalb von ca. 14 Tagen ab der Stornierung. Kosten für eine individuelle Anreise sind von dieser Erstattung ausgenommen.

9.5. Der vom Teilnehmer im Voraus entrichtete Betrag wird von Prominate abzüglich eventueller Stornogebühren erstattet. Darüber hinaus gilt Abschnitt 3.3, Absatz 4 der Geschäftsbedingungen von Prominate.

9.6. Polestar ist zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn der Teilnehmer trotz entsprechender Warnung von Polestar oder der Agentur die Durchführung der gebuchten vereinbarten Dienste behindert oder auf eine solchermaßen vertragswidrige Weise auftritt, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist. In diesem Fall bleibt Polestar zum Einbehalt des vereinbarten Preises berechtigt.

9.7. Wenn die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht absehbar war, deutlich eingeschränkt, gefährdet oder beeinträchtigt ist, sind Polestar und der Teilnehmer zur Kündigung des Vertrags berechtigt. Bei einer Kündigung schuldet der Teilnehmer Polestar den Teil des Preises, der für bereits erbrachte Dienste gilt; es sei denn, die bereits erbrachten Dienste sind für den Teilnehmer infolge der Vertragskündigung nicht mehr von Interesse. Die zusätzlichen Kosten für einen Rücktransport werden von beiden Parteien zu gleichen Teilen getragen. Als Folge der Vertragskündigung ist Polestar zur Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen verpflichtet. Die zusätzlichen Kosten, die aus solchen Maßnahmen entstehen, sind von Polestar zu tragen. Anderenfalls sind die zusätzlichen Kosten vom Teilnehmer zu tragen.

10. Mängelhaftung

Wenn die Veranstaltung nicht frei von Mängeln ist, ist der Teilnehmer zur Wiedergutmachung berechtigt, z. B. in Form von Abhilfe. Insbesondere in Bezug auf die Rechte des Teilnehmers und deren Geltendmachung kommt das geltende Recht zur Anwendung. Zu Zwecken der Beweisführung muss die Geltendmachung von Rechten in Bezug auf die Mängelhaftung auf schriftlichem Weg erfolgen.

11. Haftung

11.1. Der Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an der von Polestar angebotenen Veranstaltung teil.

11.2. Bei einem Mangel ist der Teilnehmer unabhängig von einer eventuellen Preisminderung oder Kündigung berechtigt, Schadenersatz zu verlangen; es sei denn, der Mangel wurde vom Teilnehmer oder von Dritten verursacht, die nicht als Diensterbringer fungieren oder anderweitig an der Erbringung der in der Reise enthaltenen Dienste beteiligt sind, konnte von Polestar nicht verhindert werden oder war unvermeidbar und eine Folge außergewöhnlicher Umstände.

11.3. Die vertragliche Haftung von Polestar für andere Schäden als Verletzungen ist auf das Dreifache des Preises für die Teilnahme an der Veranstaltung beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn der Teilnehmer vorsätzlich oder infolge grober Fahrlässigkeit von Polestar oder eines seiner Erfüllungsgehilfen geschädigt wurde, oder wenn Polestar ausschließlich aufgrund des Fehlverhaltens eines Dienstanbieters für die Schädigung des Teilnehmers verantwortlich ist. Wenn internationale Konventionen oder auf diesen basierende Rechtsvorschriften für einen von einem Dienstanbieter zu erbringenden Reisedienst gelten, nach denen eine Schadenersatzforderung nur unter bestimmten Bedingungen oder gemäß bestimmten Einschränkungen rechtmäßig ist, akzeptiert werden kann oder ausgeschlossen ist, kann Polestar diese Sachverhalte auch gegenüber dem Teilnehmer geltend machen.

11.4. In Bezug auf außervertragliche Schadenersatzansprüche haftet Polestar gegenüber dem Teilnehmer nur bis zum Dreifachen des Preises, sofern dies im Rahmen des geltenden Rechts zulässig ist. Ausgenommen hiervon sind Schadenersatzansprüche in Bezug auf Körperverletzung, Gesundheit sowie die Haftung für andere Schäden, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von Polestar zurückgehen.

11.5. Bei einem Verstoß gegen die Vertragspflichten haftet Polestar nur für vorhersehbare und für den Vertrag typische Schäden, sofern diese auf leichte Fahrlässigkeit zurückgehen. Darüber hinausgehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.

11.6. Eine persönliche Haftung der rechtlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Beschäftigten von Polestar für von diesen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen.

11.7. Wenn eine Schadenersatzforderung gegenüber dem Dienstanbieter gemäß internationalen Konventionen oder auf diesen basierenden Rechtsvorschriften, die für die vom Dienstanbieter erbrachten Dienste gelten, nur unter bestimmten Bedingungen oder gemäß bestimmten Einschränkungen rechtmäßig ist, akzeptiert werden kann oder ausgeschlossen ist, unterliegen auch Schadenersatzansprüche gegenüber Polestar diesen Bedingungen und Einschränkungen

12. Datenschutz

Für den Vertrieb über Prominate AB gilt Folgendes: Uns von Ihnen übermittelte personenbezogene Daten werden elektronisch verarbeitet und verwendet, sofern dies zum Zweck der Vertragserfüllung erforderlich ist. Polestar und Prominate AB fungieren als gemeinsam Verantwortliche. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden gemäß den schwedischen und in Ihrem Land geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet. Für den Vertrieb über Prominate Inc. gilt Folgendes: Gemäß dem US-amerikanischen Datenschutzrecht fungiert Polestar Performance AB gegenüber Prominate als Serviceanbieter. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Polestar: polestar.com/legal/privacy/privacy-policy/.

13. Gerichtsstand und geltendes Recht

13.1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags ungültig sein, bleibt die Gültigkeit des Vertrags im Ganzen hiervon unberührt. Dies gilt auch für diese Geschäftsbedingungen.

13.2. Das Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmer und Polestar unterliegt ausschließlich schwedischem Recht. Dies gilt auch für das Rechtsverhältnis im Ganzen.

13.3. Wenn der Teilnehmer in einem anderen Land Klage gegen Polestar erhebt und die Haftbarkeit von Polestar nicht aufgrund des Klagegrunds schwedischem Recht unterliegt, gilt das schwedische Recht nur für die rechtlichen Folgen, insbesondere in Bezug auf Art, Umfang und Höhe der Forderungen des Teilnehmers.

13.4. Für alle aktuellen und künftigen Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Vertrag von Vollkaufleuten, Personen ohne grundsätzlichen Gerichtsstand in Schweden, Personen, die keinen Wohnsitz in Schweden haben oder ihren Wohnsitz nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt haben, Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung oder der Passivstreitigkeiten unbekannt ist, fungiert Göteborg in Schweden als ausschließlicher Gerichtsstand. Für Klagen, die Polestar gegen Teilnehmer erhebt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort in Schweden haben, ist der Wohnsitz des Teilnehmers entscheidend.

13.5. Die vorstehend genannten Bedingungen zur Wahl von geltendem Recht und Gerichtsstand gelten nicht, wenn und insoweit a) auf Basis vertraglich bindender Regelungen internationaler Vereinbarungen, die für den Vertrag zwischen Polestar und Teilnehmer gelten, andere Bestimmungen zugunsten des Teilnehmers gelten, oder b) verpflichtende Regelungen im EU-Mitgliedstaat, dem der Teilnehmer angehört, für diesen Vertrag gelten und für den Teilnehmer günstiger sind als die Regelungen, die in diesen Geschäftsbedingungen oder den anwendbaren schwedischen Bestimmungen dargelegt sind.

14. Ungültige Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Teilen oder im Ganzen ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Ganzen hiervon unberührt, und die restlichen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben gültig.