Elektroautos


Ein Elektroauto zu fahren lohnt sich gleich aus mehreren Gründen: Es schont die Umwelt und bietet Ihnen mehr Fahrspaß. Zudem fördert der Staat den Umstieg nicht nur mit großzügigen Kaufprämien, sondern auch mit weiteren Zuschüssen und steuerlichen Vergünstigungen. Hier erfahren Sie mehr darüber, wie Sie davon in Deutschland profitieren können.

Ein Elektroauto zu fahren lohnt sich gleich aus mehreren Gründen: Es schont die Umwelt und bietet Ihnen mehr Fahrspaß. Zudem fördert der Staat den Umstieg nicht nur mit großzügigen Kaufprämien, sondern auch mit weiteren Zuschüssen und steuerlichen Vergünstigungen. Hier erfahren Sie mehr darüber, wie Sie davon in Deutschland profitieren können.

  • BAFA – Umwelt- und Innovationsprämie

    Das Förderprogramm Elektromobilität des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bietet im Rahmen der Umwelt- und Innovationsprämie die Möglichkeit einer Förderung beim Kauf- oder Leasing eines förderfähigen, rein elektrischen Fahrzeugs. Die Förderung wird zu zwei Dritteln aus Mitteln des Bundes finanziert (staatlicher Anteil) und zu einem Drittel vom Hersteller getragen (Herstelleranteil). Ab dem 01.09.2023 sind nur noch Privatpersonen antragsberechtigt.

    Bei Antragstellung bis einschließlich 31.12.2023 beträgt der Umweltbonus für den Kauf eines neuen, vollelektrischen Fahrzeugs mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell von ≤ 40.000 €: 6.750 € (Bundesanteil: 4.500 €, Herstelleranteil: 2.250 €) und ab 40.000 € bis maximal 65.000 €: 4.500 € (Bundesanteil: 3.000 €, Herstelleranteil: 1.500 €).

    Bei Antragstellung ab dem 01.01.2024 bis einschließlich 31.12.2024 beträgt der Umweltbonus für den Kauf eines neuen, vollelektrischen Fahrzeugs mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell maximal 45.000 €: 4.500 € (Bundesanteil: 3.000 €, Herstelleranteil: 1.500 €). 

    Der Herstelleranteil, der von der Polestar Automotive Germany GmbH übernommen wird, wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen und mindert somit die gesetzliche Umsatzsteuer. Diese Positionen werden auf der Rechnung ausgewiesen.

    Der Umweltbonus kann auch im Falle eines Leasings gewährt werden, wobei die Höhe des Bundesanteils von der gewünschten Leasinglaufzeit abhängt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.


    Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus sind durch die auf der Website des Bundesanzeigers abrufbare Förderrichtlinie vom 17.11.2022 geregelt. Weitere Informationen, einschließlich einer Liste der förderfähigen Fahrzeuge können Sie auf der Seite des BAFA  finden. Der staatliche Zuschuss ist unter Berücksichtigung der Förderrichtlinie direkt beim BAFA zu beantragen. Über die Auszahlung des Bundesanteils entscheidet ausschließlich das BAFA anhand der jeweils geltenden Förderbedingungen und nach Ihrem Antrag. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des staatlichen Umweltbonus bzw. auf Barauszahlung des Herstelleranteils. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2024. Das hier Dargestellte dient ausschließlich Ihrer Information und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

  • Reduzierte Kfz-Steuer für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge

    Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31.12.2025 sind für zehn Jahre von der KFZ-Steuer befreit. Hybridfahrzeuge, die neben einem Elektromotor auch durch einen Verbrennungsmotor angetrieben werden, gelten nicht als Elektrofahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes und sind nicht steuerbegünstigt.
    Im Anschluss ist eine Steuerermäßigung von 50 Prozent geplant.

    Weitere steuerliche Vorteile Ihres Polestar

  • Steuervorteile für Dienstwagen

    Als Dienstwagen erhalten Elektroautos zusätzliche staatliche Förderungen. Generell müssen anstatt des bei Verbrennungsmotoren üblichen 1% des Listenpreises des Fahrzeuges nur 0,5% versteuert werden. Liegt der Bruttolistenpreis unterhalb von 60.000€, liegt der Anteil bei nur 0,25%.

  • Förderzuschuss für die Anschaffung einer Wallbox

    Mit einer eigenen Wallbox bzw. Ladestation laden Sie Ihr Elektroauto am günstigsten, einfachsten und schnellsten. Inzwischen gibt es Förderungen für Ladestationen, die sich auf dem Betriebsgelände von (kommunalen) Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und freiberuflich Tätigen befinden und von firmeneigenen Flotten- oder Beschäftigtenfahrzeugen genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass nur Ladepunkte förderfähig sind, die nachweislich mit Ökostrom betrieben werden. Sie müssen also vor der Antragstellung einen entsprechenden Tarif bzw. Liefervertrag mit Ihrem Stromanbieter abschließen. Zudem laufen die Förderprogramme der KfW immer nur so lange, bis der ausgelobte Fördertopf erschöpft ist. Erkundigen Sie sich daneben auch nach regionalen oder lokalen Zuschussprogrammen.

    Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der KfW oder des ADAC.

  • Polestar übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der auf dieser Seite bereitgestellten Informationen. Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen zuständigen Behörden.
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