Elektroautos


Ein Elektroauto zu fahren lohnt sich gleich aus mehreren Gründen: Es schont die Umwelt und bietet Ihnen mehr Fahrspaß. Zudem fördert der Staat den Umstieg nicht nur mit großzügigen Kaufprämien, sondern auch mit weiteren Zuschüssen und steuerlichen Vergünstigungen. Hier erfahren Sie mehr darüber, wie Sie davon in Deutschland profitieren können.

Ein Elektroauto zu fahren lohnt sich gleich aus mehreren Gründen: Es schont die Umwelt und bietet Ihnen mehr Fahrspaß. Zudem fördert der Staat den Umstieg nicht nur mit großzügigen Kaufprämien, sondern auch mit weiteren Zuschüssen und steuerlichen Vergünstigungen. Hier erfahren Sie mehr darüber, wie Sie davon in Deutschland profitieren können.

  • BAFA – Umwelt- und Innovationsprämie

    Das Förderprogramm Elektromobilität des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bietet im Rahmen der Umwelt- und Innovationsprämie die Möglichkeit einer Förderung beim Erwerb eines berechtigten, elektrischen Fahrzeugs. Die Förderung wird zu zwei Dritteln aus Mitteln des Bundes finanziert (staatlicher Anteil) und zu einem Drittel vom Hersteller getragen (Herstelleranteil). Welche Fahrzeuge zu dieser Förderung berechtigt sind, ist auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge auf der Website des BAFA zu finden.

    Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Nettolistenpreis des Basismodells – so etwa im Falle des Polestar 2 nach dem Standard Range Single Motor mit Serienausstattung.
    Liegt der Nettolistenpreis unterhalb von 40.000€, beträgt der staatliche Anteil 4.500€ und der Herstelleranteil 2.250€ netto bzw. 2.677€ brutto. Bei einem Nettolistenpreis von mehr als 40.000€ und weniger als 65.000€ beträgt der staatliche Anteil 3.000€ und der Herstelleranteil 1.500€ netto bzw. 1.785€ brutto.
    Die Werte beziehen sich auf eine Erstzulassung ab dem 01.01.2023 und bis zum 31.12.2023. Gewerbekunden sind nur noch bis zum 31.08.2023 förderberechtigt, anschließend entfällt die Förderung.

    Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus sind durch die auf der Website des Bundesanzeigers abrufbare Förderrichtlinie vom 17.11.2022 geregelt und auf der Seite des BAFA zu finden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des staatlichen Umweltbonus, keine Barauszahlung des Herstelleranteils. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2024. Den staatlichen Zuschuss können Sie unter Berücksichtigung der Förderrichtlinie direkt beim BAFA unter www.bafa.de beantragen.

  • Reduzierte Kfz-Steuer für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge

    Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31.12.2025 sind für zehn Jahre von der KFZ-Steuer befreit. Hybridfahrzeuge, die neben einem Elektromotor auch durch einen Verbrennungsmotor angetrieben werden, gelten nicht als Elektrofahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes und sind nicht steuerbegünstigt.
    Im Anschluss ist eine Steuerermäßigung von 50 Prozent geplant.

    Weitere steuerliche Vorteile Ihres Polestar

  • Steuervorteile für Dienstwagen

    Als Dienstwagen erhalten Elektroautos zusätzliche staatliche Förderungen. Generell müssen anstatt des bei Verbrennungsmotoren üblichen 1% des Listenpreises des Fahrzeuges nur 0,5% versteuert werden. Liegt der Bruttolistenpreis unterhalb von 60.000€, liegt der Anteil bei nur 0,25%.

  • Förderzuschuss für die Anschaffung einer eigenen Wallbox

    Mit einer eigenen Wallbox bzw. Ladestation laden Sie Ihr Elektroauto am günstigsten, einfachsten und schnellsten. Inzwischen gibt es Förderungen für Ladestationen, die sich auf dem Betriebsgelände von (kommunalen) Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und freiberuflich Tätigen befinden und von firmeneigenen Flotten- oder Beschäftigtenfahrzeugen genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass nur Ladepunkte förderfähig sind, die nachweislich mit Ökostrom betrieben werden. Sie müssen also vor der Antragstellung einen entsprechenden Tarif bzw. Liefervertrag mit Ihrem Stromanbieter abschließen. Zudem laufen die Förderprogramme der KfW immer nur so lange, bis der ausgelobte Fördertopf erschöpft ist. Erkundigen Sie sich daneben auch nach regionalen oder lokalen Zuschussprogrammen.

    Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der KfW oder des ADAC.

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