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Polestar 2

Polestar Driving Experience

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Rechte und Pflichten in Verbindung mit der Teilnahme an der Polestar Driving Experience und der zugehörigen Services ("Event").

2. Organisator, Vertragspartner und Verkäufer

Vertragspartner des/der Käufer(s) des Events („Teilnehmer“) ist Polestar Performance AB, Assar Gabrielssons Väg 9, SE-405 31 Göteborg, Schweden („Polestar“). Polestar hat eine Agentur („Agentur”) mit der Organisation des Events beauftragt. Das Event wird über den Polestar Additionals Shop, additionals.polestar.com, angeboten und verkauft, der von Prominate AB, Prominate Inc. oder einem seiner Partner betrieben wird.

3. Vertragsabschluss

3.1. Der Teilnehmer kann das Datum des Events auswählen und es online im Polestar Additionals Shop durch Klicken auf die Schaltfläche „Bestellung aufgeben“ bestellen. Durch Bezahlen der Bestellung im Polestar Additionals Shop akzeptiert der Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und übermittelt ein verbindliches Angebot. Danach erhält der Teilnehmer in einer von Prominate übermittelten E-Mail eine Bestellbestätigung. Diese E-Mail stellt die Annahme des Vertrags („Vertrag“) dar. Polestar sendet dem Teilnehmer jedoch per E-Mail eine gesonderte [Einladung zur Teilnahme], in der der Teilnehmer um die Übermittlung zusätzlicher Informationen an Polestar gebeten wird, z. B. die Daten seines Führerscheins. Falls der Teilnehmer Polestar nicht innerhalb des vorgegebenen Zeitraums die (vollständigen) zur Verfügung stellt oder Polestar feststellt, dass der Teilnehmer nicht zu einer Teilnahme am Event berechtigt ist (siehe Abschnitt 6), kann Polestar vom Vertrag zurücktreten. Der betreffende Preis (wie nachstehend angegeben) wird dem Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen erstattet (hierbei beziehen wir uns auf Abschnitt 9.5). Somit unterliegt der Abschluss des Vertrags gemäß diesem Abschnitt 3.1, Satz 4, der Bedingung, dass die von Polestar angeforderten Informationen vollständig und korrekt sind und dass keine Grundlage für den Ausschluss des Teilnehmers vorliegen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können während des Kaufvorgangs heruntergeladen werden und werden auch zusammen mit der Einladungs-E-Mail in Textform (per E-Mail) an den Teilnehmer übermittelt. Für den Vertragsabschluss steht ausschließlich die englische Sprache zur Verfügung.

3.2. Drittparteien (z. B. die Agentur, Hotels oder Verkehrsunternehmen) verfügen nicht über eine Erlaubnis durch Polestar, Vereinbarungen abzuschließen, Informationen zur Verfügung zu stellen oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Vertragsinhalt ändern oder über die Vereinbarten Services, die von Polestar angeboten werden (siehe unten) hinausgehen.

4. Zahlungsbedingungen

Da der Kauf über den Polestar Additionals Shop erfolgt, gelten die betreffenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Promiante (Abschnitt 3.2) für den Kauf des Events sowie für die Zahlung der Teilnahmegebühr („Preis“). Die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind hier zu finden: https://additionals.polestar.com/terms-conditions/.

5. Services

5.1. Die vertraglich vereinbarten Services für das Event sind in der Beschreibung des Polestar Additionals Shop („Vereinbarte Services“) aufgeführt. Sofern nicht anders angegeben, ist die Anreise zum Event sowie die Rückreise nicht in den Vereinbarten Services enthalten.

5.2. Polestar kann jederzeit vor Vertragsabschluss nach eigenem Ermessen die Vereinbarten Services ändern. Nach Vertragsabschluss kann Polestar Änderungen der Vereinbarten Services oder Abweichungen davon vornehmen, sofern diese Änderungen (i) notwendig werden (ii) nicht durch Handlungen seitens Polestar bedingt sind und (iii) in geringem Ausmaß erfolgen und sich nicht auf die allgemeine Art des gebuchten Events auswirken. Jegliche Garantieansprüche bleiben davon unberührt, insbesondere, wenn die Änderungen der Vereinbarten Services durch Mängel bedingt sind. Polestar wird den Teilnehmer entsprechend über Änderungen oder Abweichungen von den Vereinbarten Services informieren.

5.3 Sollte es zu wesentlichen Änderungen der grundlegenden Art eines Vereinbarten Service oder zu einer Abweichung von speziellen Erfordernissen seitens des Teilnehmers kommen, die Teil des Vertragsinhalts geworden sind, ist der Teilnehmer berechtigt, innerhalb eines angemessenen, von Polestar festgelegten Zeitraums ab Benachrichtigung über die Änderung (i) die Änderung anzunehmen (ii) oder ohne zusätzliche Gebühren vom Vertrag zurückzutreten (iii) oder die Teilnahme an einem Ersatzausflug in Anspruch zu nehmen, sofern Polestar einen solchen angeboten hat. Der Teilnehmer entscheidet frei, ob er die von Polestar erhaltene Benachrichtigung beantwortet. Antwortet der Teilnehmer, hat er die Möglichkeit, die Änderung anzunehmen, die Teilnahme an einem Ersatzausflug zu verlangen oder kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Antwortet der Teilnehmer Polestar nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung der Vereinbarten Services als akzeptiert.

5.4. Sofern es wetterbedingt erforderlich ist oder aufgrund etwaiger von den zuständigen Behörden aus Sicherheitsgründen oder sonstigen wesentlichen Gründen erteilten Anordnungen oder aufgrund von Umständen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren, behält sich Polestar das Recht vor, das Driving Experience-Programm zur Gewährleistung der Sicherheit der Teilnehmer an die Umstände anzupassen (z. B. durch Änderung des Fahrzeugmodells, der Reifen oder von Streckenabschnitten). Solche Änderungen wirken sich nicht auf die vereinbarte Teilnahmegebühr aus, sofern sie keine wesentliche Änderung des gebuchten Events darstellen.

6. Rechte und Pflichten der Teilnehmer

6.1. Am Event dürfen ausschließlich Personen teilnehmen, die mindestens 21 Jahre alt sind, einen Führerschein besitzen, der im Land, in dem das Event stattfindet (hierzu zählen auch EU-Führerscheine) für das Lenken von Pkw gültig ist, und über die kein behördliches Fahrverbot verhängt wurde. Der Teilnehmer muss sich bei den zuständigen Behörden darüber erkundigen, ob sein Führerschein im betreffenden Land gültig ist. Der Führerschein muss am Veranstaltungsort der Driving Experience vorgelegt werden.

6.2 Während des Programms Driving Experience besteht ein vollständiges Drogen- und Alkoholverbot (0,0 Promille) sowie ein Verbot sonstiger Substanzen oder Medikamente, die sich auf die Fahrtüchtigkeit des Teilnehmers auswirken können. Bei einem Verstoß gegen diese Regel ist Polestar berechtigt, den Teilnehmer nach eigenem Ermessen von einer weiteren Teilnahme auszuschließen. In solchen Fällen wird der Preis nicht erstattet.

6.3. Während des Driving Experience-Programms muss sich der Teilnehmer diszipliniert verhalten und die Anweisungen des Anleitenden jederzeit befolgen. Polestar Fahrzeuge werden zur Verfügung gestellt. Es besteht kein Anrecht auf ein bestimmtes Fahrzeug.

6.4 Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, die behördlich vorgeschriebenen Reisedokumente, zu beschaffen und bei sich zu führen, für den Erhalt etwaiger erforderlicher Impfungen zu sorgen und die Zoll- und Devisenregelungen einzuhalten. Der Teilnehmer muss sich vor seiner Reise zum Event detailliert über die aktuellen Maßnahmen/Erfordernisse bezüglich COVID-19 informieren. Nachteile, die durch die Nichteinhaltung dieser Vorgaben entstehen, sind vom Teilnehmer zu tragen.

6.5 Die während des Events und insbesondere während der Anleitung im Rahmen des Driving Experience-Programms gesprochene offizielle Sprache ist ausschließlich Englisch.

7. Versicherung und Selbstbehalt

7.1 Der Preis enthält eine allgemeine Haftpflichtversicherung, die während des Driving Experience-Programms entstandene körperliche Verletzungen abdeckt, sowie eine Vollkaskoversicherung für die Polestar Fahrzeuge. Polestar übermittelt dem Teilnehmer auf Anfrage die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherungen.

7.2 Im Falle von Schäden an den von Polestar zur Verfügung gestellten Fahrzeugen, für die der Teilnehmer verantwortlich ist, erstattet der Teilnehmer einen Betrag in Höhe von bis zu 1.250,00 Euro.

7.3 Wird der Versicherer aufgrund von vorsätzlichem Handeln oder grober Fahrlässigkeit von der Haftung entbunden oder wenn der Schaden durch ein Fehlverhalten des Teilnehmers bedingt ist, das nicht durch die Vollkasko-Versicherung gedeckt ist, haftet der Teilnehmer für sämtliche Schäden, die vom Teilnehmer verursacht werden.

7.4. Es empfiehlt sich, dass der Teilnehmer eine zusätzliche Reisestornoversicherung und eine Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung abschließt sowie eine Versicherung, die die Kosten für den Rücktransport nach einem Unfall oder bei Krankheit deckt.

8. Rücktrittsrecht des Teilnehmers, Stornogebühren  

8.1. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn des Events vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist das Datum des Erhalts der Rücktrittsbenachrichtigung. Die Teilnehmer müssen eine schriftliche Benachrichtigung über den Vertragsrücktritt übermitteln.

8.2. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder erscheint er nicht beim Event, ist Polestar berechtigt, die folgenden Stornogebühren zu verrechnen: a) bis zu 90 Tage vor Beginn des Events: 20 % des Preises, b) vom 89. Tag bis zum 30. Tag vor Beginn des Events: 50 % des Preises, c) vom 29. Tag bis zum 14. Tag vor Beginn des Events: 80 % des Preises, d) ab dem 13. Tag vor Beginn des Events: 90 % des Preises.

8.3. Der Teilnehmer ist berechtigt, einen Beleg darüber vorzulegen, dass keine oder deutlich geringere Kosten für den Vertragsrücktritt oder das Nichterscheinen angefallen sind als die von Polestar verrechneten Gebühren.

8.4. Bis zum Beginn des Events kann der Teilnehmer verlangen, dass seine Rechte und Pflichten gemäß Vertrag auf eine Drittpartei übertragen werden. Polestar kann Einspruch gegen den Ersatz des Teilnehmers durch die Drittpartei einlegen, wenn die Drittpartei nicht die Voraussetzungen für das Event erfüllt oder wenn die Teilnahme der Drittpartei gesetzlich oder durch offizielle Bestimmungen oder Richtlinien verboten ist. Der Ersatzteilnehmer haftet gesamtschuldnerisch mit dem Teilnehmer für den Preis und die durch die Anmeldung des Ersatzteilnehmers entstandenen Zusatzkosten.

8.5. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Teilnehmers ist ausgeschlossen, da die von Polestar geschuldeten, per Fernabsatzgeschäft Vereinbarten Services zusätzlich zum Driving Experience-Programm eine Übernachtung umfasst, wodurch dies als ein Reisepaket zu betrachten ist. Zudem wird in dem mit Polestar abgeschlossenen Fernabsatzvertrag zum Zeitpunkt der Registrierung ein bestimmtes Datum festgelegt.

9. Das Rücktrittsrecht von Polestar und Höhere Gewalt

9.1 Polestar kann bis zu 14 Tage vor Beginn des Events vom Vertrag zurücktreten, wenn die in den Vereinbarten Services angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde.

9.2 Polestar kann vor Beginn des Events vom Vertrag zurücktreten, wenn Polestar aufgrund unvermeidlicher, außergewöhnlicher Umstände an der Vertragserfüllung gehindert wird. In diesem Fall muss Polestar seinen Vertragsrücktritt unmittelbar nach Benachrichtigung über die Gründe des Vertragsrücktritts mitteilen.

9.3 Polestar behält sich außerdem das Recht vor, Events aufgrund von Wetterbedingungen abzusagen (z. B. wenn bei Winterschulungen zu wenig Eis vorhanden ist).

9.4. In allen in diesem Abschnitt 9 oben genannten Fällen erstattet Polestar den vom Teilnehmer bezahlten Preis vorab innerhalb von rund 14 Tagen nach dem Vertragsrücktritt. Die Anreisekosten sind von der Erstattung ausgenommen.

9.5. Der vom Teilnehmer vorab bezahlte Betrag, abzüglich einer eventuellen Stornogebühr, wird von Prominate erstattet. Zusätzlich gilt Abschnitt 3.3, Unterabsatz 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Prominate.

9.6. Polestar kann ohne Ankündigung vom Vertrag zurücktreten, wenn der Teilnehmer trotz einer Warnung von Polestar und der Agentur die Ausführung der gebuchten Vereinbarten Services erheblich stört oder wenn er mit seinem Verhalten gegen die Vertragsbedingungen verstößt und somit die unmittelbare Beendigung des Vertrags gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält sich Polestar das Recht auf den vereinbarten Preis vor.

9.7. Wird das Event infolge von höherer Gewalt, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war, erheblich gestört, gefährdet oder behindert, können sowohl Polestar als auch der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten. Im Falle einer Kündigung schuldet der Teilnehmer Polestar jenen Anteil des Preises, der den bereits in Anspruch genommenen Services entspricht. Dies gilt nicht, wenn die bereits erbrachten Services für den Teilnehmer aufgrund der Vertragskündigung nicht von Interesse sind. Die zusätzlichen Kosten für den Rücktransport sind von beiden Parteien zu gleichen Anteilen zu tragen. Polestar ist verpflichtet, die infolge der Vertragskündigung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die durch diese Maßnahmen anfallenden Zusatzkosten trägt Polestar. Andernfalls sind die Zusatzkosten vom Teilnehmer zu tragen.

10. Gewährleistung für Mängel

Falls das Event nicht frei von Mängeln ist, kann der Teilnehmer ein Rechtsbehelf in Anspruch nehmen, z. B. Anspruch auf Entschädigung. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere in Bezug auf die Rechte des Teilnehmers sowie ihre Ausübung. Die Ausübung von Gewährleistungsrechten hat zu Beweiszwecken schriftlich zu erfolgen.

11. Haftung

11.1 Der Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an dem von Polestar verkauften Event teil.

11.2 Im Falle eines Mangels ist der Teilnehmer berechtigt, Schadenersatz zu verlangen, ungeachtet jeglicher Preissenkung oder Stornierung, sofern der Mangel vom Teilnehmer oder einer Drittpartei verursacht wurde, die nicht der Dienstleister ist oder in anderer Weise an der Erbringung der in der Fahrt enthaltenen Services beteiligt ist, und nicht von Polestar verhindert werden konnte, oder wenn dieser durch unvermeidliche, außergewöhnliche Umstände verursacht wurde.

11.3. Die vertragliche Haftpflicht für Schäden, die nicht Personenschäden betrifft, ist auf das Dreifache des Preises des Events beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn der Schaden am Teilnehmer vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit seitens Polestar oder eines seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurde oder wenn Polestar ausschließlich aufgrund des Verschuldens eines Dienstleisters für den Schaden am Teilnehmer verantwortlich ist. Falls für einen von einem Dienstleister zu erbringenden Reiseservice internationale Abkommen oder darauf beruhende gesetzliche Bestimmungen gelten, gemäß denen ein Schadenersatz nur unter gewissen Bedingungen oder Einschränkungen zur Anwendung kommt bzw. geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen ist, kann sich Polestar gegenüber dem Teilnehmer darauf berufen.

11.4 In Bezug auf nicht vertraglichen Schadenersatz haftet Polestar, soweit gemäß geltendem Recht zulässig, gegenüber dem Teilnehmer höchstens mit dem Dreifachen des Preises. Ausgenommen davon sind Schadenersatzansprüche aufgrund von Körperverletzungen oder Gesundheitsschäden sowie die Haftung für sonstige Schadenersatzansprüche aufgrund von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch Polestar.

11.5 Im Falle der Nichteinhaltung vertraglicher Verpflichtungen haftet Polestar ausschließlich für die im Rahmen des Vertrags typischen vorhersehbaren Schäden, sofern diese durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

11.6. Die persönliche Haftung der Rechtsvertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter von Polestar aufgrund von Schäden, die durch sie aufgrund einfacher Fahrlässigkeit verursacht wurden, ist ausgeschlossen.

11.7 Soweit ein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Dienstleister nur unter bestimmten Bedingungen oder mit bestimmten Einschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Bedingungen aufgrund internationaler Abkommen oder darauf beruhender gesetzlicher Bestimmungen ausgeschlossen ist, die für die von einem Dienstleister zu erbringenden Services gelten, kann ein Schadenersatzanspruch gegen Polestar nicht oder nur unter diesen Bedingungen geltend gemacht werden.

12. Datenschutz

Für den Verkauf über Prominate AB gilt: Personenbezogene Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und verwendet, sofern dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Polestar und Prominate AB handeln als gemeinsam Verantwortliche. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden gemäß schwedischen Recht und den lokalen Datenschutzgesetzen verarbeitet. Für den Verkauf über Prominate Inc. gilt: Gemäß US-Datenschutzgesetz ist Polestar Performance AB ein Dienstleister gegenüber Prominate. Nähere Informationen zum Umgang Ihrer Daten sind in der Datenschutzerklärung von Polestar zu finden: polestar.com/legal/privacy/privacy-policy/.

13. Gerichtsstand und geltendes Recht

13.1. Ist eine Bedingung der Vereinbarung ungültig, bleibt die Gültigkeit der Vereinbarung als Ganzes davon unberührt. Selbiges gilt für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

13.2. Für die vertragliche Beziehung zwischen dem Teilnehmer und Polestar gilt ausschließlich schwedisches Recht. Selbiges gilt für die gesamte rechtliche Beziehung.

13.3. Sollte der Teilnehmer in einem anderen Land Klage gegen Polestar erheben und für die Haftung von Polestar nicht das schwedische Recht auf Basis des Klagegrunds anwendbar sein, gilt schwedisches Recht ausschließlich für die rechtlichen Folgen, insbesondere hinsichtlich der Art, des Umfangs und der Höhe der Ansprüche des Teilnehmers.

13.4. Für sämtliche gegenwärtigen oder künftigen Ansprüche, die sich durch oder in Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben und die von vollständig qualifizierten Händlern erhoben werden, von Personen, deren Gerichtsstand nicht in Schweden ist oder die nach Abschluss dieses Vertrags ihren Wohnsitz geändert haben oder ins Ausland gezogen sind, oder von Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagseinbringung unbekannt ist, sowie bei Passivstreitigkeiten ist der ausschließliche Gerichtsstand Göteborg, Schweden. Bei rechtlichen Maßnahmen durch Polestar gegen den Teilnehmer, der seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Schweden hat, ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgeblich.

13.5 Die vorhin genannten Bedingungen bezüglich Rechtswahl und Gerichtstand gelten nicht, a) wenn und soweit aufgrund vertraglich verpflichtender Bestimmungen im Rahmen internationaler Vereinbarungen, die für den Vertrag zwischen dem Teilnehmer und Polestar gelten, anderes zugunsten des Teilnehmers gilt, oder b) wenn und soweit im Mitgliedstaat der Europäischen Union, dem der Teilnehmer angehört, verpflichtende Bestimmungen für diesen Vertrag gelten und für den Teilnehmer vorteilhafter sind als die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bedingungen oder die geltenden schwedischen Bestimmungen.

14. Trennbarkeit

Falls eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig oder teilweise ungültig ist, bleibt die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Ganzes davon unberührt und die verbleibenden Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten weiterhin.