Connected Safety
Die Funktion kann den Fahrer darüber informieren, ob ein anderes Fahrzeug, das sich auf der aktuellen Fahrstrecke befindet, die Warnblinkanlage eingeschaltet hat oder Straßenglätte erkannt hat. Die Information über Straßenglätte wird auch ausgegeben, wenn das eigene Fahrzeug Straßenglätte erkennt.
- Alarm aufgrund von Warnblinkanlagen
- Alarm über Straßenglätte
Die Connected Safety-Kommunikation funktioniert nur zwischen Fahrzeugen, die mit der Funktion ausgestattet sind und in denen diese aktiviert ist. Connected Safety muss auch über Polestar Datenschutz gestattet worden sein.
Alarm aufgrund von Warnblinkanlagen
Wenn die Warnblinkanlage des eigenen Fahrzeugs aktiviert wird, dann können Informationen darüber an Fahrzeuge gesendet werden, die sich der Position des eigenen Fahrzeugs nähern.
Wenn sich das eigene Fahrzeug einem Fahrzeug nähert, an dem die Warnblinkanlage aktiviert wurde, erscheint dieses Symbol auf dem Fahrerdisplay.
Alarm über Straßenglätte
Wenn das eigene Fahrzeug eine Verschlechterung der Haftung zwischen Reifen und Fahrbahn feststellt, wird dieses Symbol im Fahrerdisplay angezeigt. Die Information kann in diesem Fall an Fahrzeuge übermittelt werden, die sich der Position des eigenen Fahrzeugs annähern.
Wenn das eigene Fahrzeug von einem anderen Fahrzeug Informationen über Straßenglätte übermittelt bekommt, wird dieses Symbol im Fahrerdisplay angezeigt.
Warnung
- Die Funktion stellt ein ergänzendes Fahrerassistenzsystem dar, das das Fahren einfacher und sicherer macht, aber nicht alle Fahrsituationen bzw. alle denkbaren Verkehrs-, Wetter- und Straßenverhältnisse bewältigt.
- Damit Sie sich vor der Nutzung dieser Funktion aller ihrer Begrenzungen bewusst sind, empfehlen wir Ihnen, alle betreffenden Abschnitte in der Anleitung zu lesen.
- Die Fahrerassistenzfunktion kann die Aufmerksamkeit und Urteilsfähigkeit des Fahrers keinesfalls ersetzen, sondern dieser ist stets dafür verantwortlich, das Fahrzeug sicher, mit angepasster Geschwindigkeit, in angemessenem Abstand zu anderen Fahrzeugen sowie gemäß den geltenden Verkehrsregeln und Vorschriften zu fahren.