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Staatliche Förderung für Elektromobilität

Das Bundesumweltministerium fördert den Kauf oder das Leasing neuer Elektroautos mit finanziellen Zuschüssen.

Das Bundesumweltministerium fördert den Kauf oder das Leasing neuer Elektroautos mit finanziellen Zuschüssen.

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Fördermöglichkeiten mit Polestar

Die Bundesregierung plant ein neues Förderprogramm, um mehr Privatpersonen den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu erleichtern. Eine Antragstellung soll voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich sein. Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2026 neu zugelassen werden – die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist dabei das Datum der Erstzulassung

Rein elektrische Fahrzeuge von Polestar erfüllen die Voraussetzungen für die staatliche Förderung. Damit lässt sich der Einstieg in eine neue, vollelektrische Form der Mobilität zusätzlich erleichtern. Die Förderung ist abhängig von Einkommen, Haushaltsgröße und individueller Situation.

Wer kann die Förderung beantragen?

Förderfähig sind Privatpersonen mit einem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen von bis zu 80.000 €. Für Familien erhöht sich diese Einkommensgrenze um 5.000 € pro Kind bis maximal 90.000 €.

Je nach persönlicher Ausgangslage sind Zuschüsse von bis zu 6.000 € für batterieelektrische Fahrzeuge möglich.

Rahmenbedingungen im Überblick

  • Förderung für neue, erstmals zugelassene Fahrzeuge
  • Maßgeblich ist das Datum der Erstzulassung (nicht der Bestellzeitpunkt)
  • Kauf und Leasing sind förderfähig
  • Beim Leasing gilt eine Mindestlaufzeit von 36 Monaten
  • Der Förderantrag wird einmalig nach der Fahrzeugzulassung gestellt
  • Antragsfrist: spätestens 12 Monate nach Zulassung

Transparenz und weiterführende Informationen

Die konkreten Förderbedingungen, Einkommensstaffelungen und Detailregelungen werden vom Bund festgelegt und können sich ändern.
Diese Seite bietet eine zusammenfassende Orientierung zu den Möglichkeiten im Zusammenhang mit Polestar Fahrzeugen.

Für verbindliche Details und weiterführende Informationen verweisen wir auf die offiziellen FAQs zur E-Auto-Förderung des Bundesumweltministeriums.

Allgemeine Informationen des Bundes